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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 40

Fassungen (Gesetz)
ab 25.09.1985 — BGBl. Nr. 393/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
25.09.198529.07.1988 BGBl. Nr. 393/1985 (Stammfassung) · aufgehoben
Gliederung Fassung vom 25.09.1985 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§