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Art. 1

Fassungen
01.04.1930 bis 08.10.2018 — BGBl. Nr. 97/1930 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 101.04.193008.10.2018 BGBl. Nr. 97/1930 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 156/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufhebung des Sichtvermerkzwanges (Luxemburg)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1930, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 2018,

Typ

Vertrag – Luxemburg

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.04.1930BGBl. Nr. 97/1930

Außerkrafttretensdatum

08.10.2018aufgehoben durch BGBl. III Nr. 156/2018

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 1.

Die Angehörigen des eines Staates können das Gebiet des anderen Staates über die amtlich zugelassenen Grenzübergangsstellen jederzeit lediglich auf Grund eines gültigen Heimatpasses, aus dem sich die Staatsangehörigkeit des Inhabers einwandfrei ergibt, ohne Sichtvermerk des Gegenstaates betreten und verlassen. Die Vergünstigung bezieht sich nur auf die Inhaber von Nationalpässen, nicht von sogenannten Fremdenpässen (Reisepässe für Ausländer). Nationalpässe werden nur an Personen ausgestellt werden, deren Zugehörigkeit zum ausstellenden Staat einwandfrei feststeht.

Für Kinder unter 15 Jahren genügt an Stelle eines Passes ein amtlicher Ausweis über Namen, Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt des Kindes. Der Kinderausweis muß bei Kindern über 10 Jahre mit einem von der ausstellenden Behörde abgestempelten Lichtbild versehen sein.

Für den gemeinschaftlichen Grenzübertritt von Personengruppen, die aus österreichischen Staatsangehörigen oder aus luxemburgischen Staatsangehörigen oder aus Angehörigen beider Staaten bestehen, gilt eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Sammelliste als Paßersatz. Sammellisten werden für Arbeitertransporte nicht ausgestellt.

Im RIS seit

19.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2018

Gesetzesnummer

20010342

Dokumentnummer

NOR40208621