Norm Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Zweiten Rückgabegesetz× ▾ ‹›Gliederung Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Zweiten Rückgabegesetz Kundmachung BGBl. Nr. 237/1951 · 10.11.1951▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 237/1951 10.11.1951 237. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Zweiten Rückgabegesetz. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1