Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zweites Rückgabegesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 165/1949Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1949,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der Räumungsanspruch besteht jedoch nicht, wenn
die Ausübung des Bestandrechtes im Zeitpunkte des Eintrittes der Behinderung auch unabhängig von den im § 1 angeführten Maßnahmen geendet hätte oderdie Ausübung des Bestandrechtes im Zeitpunkte des Eintrittes der Behinderung auch unabhängig von den im Paragraph eins, angeführten Maßnahmen geendet hätte oder
der Bestandgegenstand im Zeitpunkte des Eintrittes der Behinderung zum überwiegenden Teil untervermietet war, es sei denn, daß eine demokratische Organisation (§ 1) der Untermieter war, oderder Bestandgegenstand im Zeitpunkte des Eintrittes der Behinderung zum überwiegenden Teil untervermietet war, es sei denn, daß eine demokratische Organisation (Paragraph eins,) der Untermieter war, oder
der Bestandgegenstand am 1. Jänner 1949 und am Tage der Geltendmachung des Anspruches zum überwiegenden Teil Wohnzwecken gedient hat.
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2018
Dokumentnummer
NOR40209175