Norm Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2019× ▾ ‹›Gliederung Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2019 Fassungen (Gesetz) ab 18.12.2018 — BGBl. II Nr. 339/2018 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 18.12.201831.12.2019 BGBl. II Nr. 339/2018 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.12.2018 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1