Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
SKS-Prüfungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 340/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Text
Anlage 2 Beispielhafte Aufzählung von Risikobereichen aus außerordentlichen Sachverhalten 1. Mögliche risikorelevante Sachverhalte betreffend Umgründungen und Strukturänderungen
Änderungen einzelner Elemente der rechtlichen und betrieblichen Struktur (Gründung, Auflösung von Gesellschaften; Errichtung, Schließung, Verlagerung von Betrieben und Teilbetrieben; Funktionsverlagerungen)
Umgründungen – Änderung in der Gesellschafterstruktur (Stiftungen, Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechtes aufgrund eines DBA – primär in Bezug auf Drittstaaten)
2. Mögliche risikorelevante Sachverhalte betreffend Geschäftsmodelländerungen (Business Restructurings/Wesentliche Änderungen in den Verrechnungspreisvereinbarungen)
Transaktionen (neue Transaktionen und deren Änderungen betreffend Waren, Dienstleistungen, Finanzierung, Intellectual Property)
Vermögenstransfers (außerhalb des UmgrStG)
Risikoänderungen (Zuordnung auf Konzerngesellschaften)
Downsizing der Produktion
Änderung der Vertriebsmodelle
Verlagerung immaterielles Vermögen (Patente, Know-how etc.)
Maßgebliche Änderungen in der Konzernfinanzierung
3. Änderungen in der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG3. Änderungen in der Unternehmensgruppe gemäß Paragraph 9, KStG
Änderungen wie zB Errichtung, Erweiterung, Ausscheiden, Auflösung
Änderung der Beteiligungsverhältnisse an ausländischen Gruppenmitgliedern
Zuletzt aktualisiert am
21.12.2018
Dokumentnummer
NOR40210196