Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Marktordnungs-Sicherheiten- und Lizenzenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 375/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 375 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Verzicht auf die Sicherheitsleistung
§ 5.Paragraph 5,
Soweit in den in § 1 genannten Rechtsakten nichts anderes vorgeschrieben ist, kann die AMA auf die Leistung einer Sicherheit verzichten, wenn der Betrag der Sicherheitsleistung weniger als 500 Euro beträgt und das Zahlungsversprechen nach Art. 18 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 907/2014 abgegeben wird. Soweit in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten nichts anderes vorgeschrieben ist, kann die AMA auf die Leistung einer Sicherheit verzichten, wenn der Betrag der Sicherheitsleistung weniger als 500 Euro beträgt und das Zahlungsversprechen nach Artikel 18, Absatz 2, der delegierten Verordnung (EU) Nr. 907 aus 2014, abgegeben wird.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2019
Dokumentnummer
NOR40210541