In Österreich haben sich Kleinfahrzeuge, die geschleust werden wollen, über Sprechfunk am Schleusenkanal, über die Außensprechstelle der Schleuse oder, wenn sie sich im Sichtbereich der Schleusenaufsicht befinden, über Mobiltelefon für die Schleusung anzumelden. Sie haben an den für sie bestimmten Warteplätzen zu warten, bis sie von der Schleusenaufsicht zur Einfahrt in die Schleuse aufgefordert werden. Werden Kleinfahrzeuge mit anderen Fahrzeugen gemeinsam geschleust, dürfen sie erst nach diesen in die Schleusenkammer einfahren, müssen hinter diesen, wenn möglich an der gegenüberliegenden Schleusenmauer, festmachen und vorbehaltlich der Bestimmungen des § 6.28 Z 3 mit ausreichendem Abstand hinter den anderen Fahrzeugen aus der Schleusenkammer ausfahren.In Österreich haben sich Kleinfahrzeuge, die geschleust werden wollen, über Sprechfunk am Schleusenkanal, über die Außensprechstelle der Schleuse oder, wenn sie sich im Sichtbereich der Schleusenaufsicht befinden, über Mobiltelefon für die Schleusung anzumelden. Sie haben an den für sie bestimmten Warteplätzen zu warten, bis sie von der Schleusenaufsicht zur Einfahrt in die Schleuse aufgefordert werden. Werden Kleinfahrzeuge mit anderen Fahrzeugen gemeinsam geschleust, dürfen sie erst nach diesen in die Schleusenkammer einfahren, müssen hinter diesen, wenn möglich an der gegenüberliegenden Schleusenmauer, festmachen und vorbehaltlich der Bestimmungen des Paragraph 6 Punkt 28, Ziffer 3, mit ausreichendem Abstand hinter den anderen Fahrzeugen aus der Schleusenkammer ausfahren.
Abweichend davon dürfen Kleinfahrzeuge in allen Schleusen neben anderen Fahrzeugen festmachen, sobald diese schleusungsbereit verheftet sind, und in der gesamten Länge der Schleusenkammer mindestens ein Drittel der nutzbaren Breite der Schleuse für diese Kleinfahrzeuge zur Verfügung steht. In diesem Fall haben Kleinfahrzeuge vor den anderen Fahrzeugen aus der Schleuse auszufahren und ihren Kurs und ihre Geschwindigkeit nach der Ausfahrt aus der Schleuse so einzurichten, dass die Ausfahrt der anderen Fahrzeuge nicht behindert wird.
Bei den Schleusen Ottensheim, Abwinden, Wallsee, Melk, Altenwörth, Greifenstein und Freudenau dürfen Kleinfahrzeuge mit einer Länge von weniger als 20 m bei der Bergschleusung nur innerhalb der stromaufwärtigen zwei Drittel der Schleusenkammer festmachen.