Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll (Kosovo)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 2/2019Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
28.12.2018
Unterzeichnungsdatum
08.06.2018
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 2/2019 (NR: GP XXVI RV 258 AB 325 S. 43. BR: AB 10052 S. 885.)
Sprachen
Albanisch, Deutsch, Englisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens wurden am 20. August bzw. 28. Dezember 2018 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 27 Abs. 1 mit 28. Dezember 2018 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 27, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. August bzw. 28. Dezember 2018 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 27, Absatz eins, mit 28. Dezember 2018 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Kosovo,
von dem Wunsche geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen,
in der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen, ohne dadurch Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung zu schaffen (einschließlich missbräuchlicher Gestaltungen, mit denen die Entlastungen dieses Abkommens mittelbar Personen verschafft werden sollen, die in Drittstaaten ansässig sind)
haben Folgendes vereinbart:
Anmerkung
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
Schlagworte
Steuerumgehung, Nichtbesteuerung
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2019
Dokumentnummer
NOR40213094