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Luftverkehrsabkommen (Mauritius)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.04.2019 — BGBl. III Nr. 33/2019 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.04.2019 BGBl. III Nr. 33/2019 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Mauritius)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 33 aus 2019,

Typ

Vertrag – Mauritius

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.04.2019

Unterzeichnungsdatum

14.12.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mauritius

StF: BGBl. III Nr. 33/2019

Sprachen

Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Artikel 24, des Abkommens wurde am 4. Oktober 2018 bzw. 19. Februar 2019 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 24, mit 1. April 2019 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Mauritius, nachfolgend „die Vertragsparteien“, sind als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;

vom Wunsche geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie

vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienflugverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,

wie folgt übereingekommen:

Im RIS seit

26.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2019

Gesetzesnummer

20010610

Dokumentnummer

NOR40213689