Norm Art und Umfang der Berichterstattung über den Umsetzungsstand der Zusammenführung der Gebietskrankenkassen× ▾ ‹›Gliederung Art und Umfang der Berichterstattung über den Umsetzungsstand der Zusammenführung der Gebietskrankenkassen Fassungen (Gesetz) ab 22.05.2019 — BGBl. II Nr. 125/2019 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute22.05.2019 BGBl. II Nr. 125/2019 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.05.2019 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Gegenstand§ 2Art und Umfang der Berichte§ 3Inhalt der Berichte§ 4Wirksamkeitsbeginn