Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schulqualitätsmanagement
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 158/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
§ 4.Paragraph 4,
Im Hinblick auf die Entwicklung und Implementierung von regionalen Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsqualität (§ 3 Abs. 1 Z 1) hat eine Leiterin oder ein Leiter einer Bildungsregion die unterschiedlichen Schularten zu berücksichtigen, die Entwicklung der Profile der Schularten sicherzustellen und pädagogische Potenziale gemäß den Vorgaben der Leitung des Bereichs Pädagogischer Dienst sowie den strategischen Vorgaben des zuständigen Bundesministeriums weiterzuentwickeln. Im Hinblick auf die Entwicklung und Implementierung von regionalen Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsqualität (Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins,) hat eine Leiterin oder ein Leiter einer Bildungsregion die unterschiedlichen Schularten zu berücksichtigen, die Entwicklung der Profile der Schularten sicherzustellen und pädagogische Potenziale gemäß den Vorgaben der Leitung des Bereichs Pädagogischer Dienst sowie den strategischen Vorgaben des zuständigen Bundesministeriums weiterzuentwickeln.
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2019
Dokumentnummer
NOR40215288