Norm Geltendmachung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft× ▾ ‹›Gliederung Suchen Geltendmachung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft Fassungen (Gesetz) ab 15.09.1949 — BGBl. Nr. 210/1949 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.09.1949 BGBl. Nr. 210/1949 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2