Norm Geltendmachung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft× ▾ ‹›Gliederung Geltendmachung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft Fassungen (Gesetz) ab 15.09.1949 — BGBl. Nr. 210/1949 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.09.1949 BGBl. Nr. 210/1949 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 15.09.1949 § 1§ 2