Norm Geltendmachung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft× ▾ ‹›Gliederung Geltendmachung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft Kundmachung BGBl. Nr. 210/1949 · 14.09.1949▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 210/1949 14.09.1949 210. Bundesverfassungsgesetz: Geltendmachung entzogener, nicht erfüllter oder verlorengegangener Ansprüche aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2