Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Spengler/in-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 198/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 198 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Fachzeichnen
§ 8.Paragraph 8,
Absatz eins,(1) Die Prüfung hat das Anfertigen einer Werkzeichnung eines Blechkörpers mit einer Blechabwicklung zu umfassen.
(2)Absatz 2,Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden kann.
(3)Absatz 3,Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2019
Dokumentnummer
NOR40215799