Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur (Ukraine)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 129/2019Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 129 aus 2019,
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur
StF: BGBl. III Nr. 129/2019 (NR: GP XXVI RV 386 S. 86. BR: AB 10203 S. 896.)
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 des Abkommens erfolgten am 6. Mai 2019 bzw. 7. August 2019; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 mit 1. September 2019 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, des Abkommens erfolgten am 6. Mai 2019 bzw. 7. August 2019; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, mit 1. September 2019 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerkabinett der Ukraine (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)
imSub-Litera, i, m Bestreben die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken,
imSub-Litera, i, m Bewusstsein der Notwendigkeit einer Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, Wissenschaft und Kultur
habenhaben Folgendes vereinbart: