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ADR-Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, die den Streitkräften gehören und zur Vernichtung vorgesehen sind

Fassungen (Gesetz)
ab 21.01.2020 — BGBl. III Nr. 5/2020 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
21.01.202015.06.2023 BGBl. III Nr. 5/2020 (Stammfassung) · aufgehoben
Gliederung Fassung vom 21.01.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§