Norm ADR-Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, die den Streitkräften gehören und zur Vernichtung vorgesehen sind× ▾ ‹›Gliederung ADR-Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, die den Streitkräften gehören und zur Vernichtung vorgesehen sind Fassungen (Gesetz) ab 21.01.2020 — BGBl. III Nr. 5/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 21.01.202015.06.2023 BGBl. III Nr. 5/2020 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 21.01.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1