Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Der Lehrbetrieb |
1.1 | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
1.2 | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – |
1.3 | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebes | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
2. | Aus- und Weiterbildung |
2.1 | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
2.2 | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
2.3 | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG |
3. | Sicherheit und Umweltschutz |
3.1 | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energie- und Materialeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
3.2 | Kenntnis der Sicherheitsrisiken zur Vermeidung von Unfällen. Beachtung der rechtlichen Vorschriften, ökologischen Aspekte und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der einschlägigen Schutz- und Sicherheitsvorschriften |
3.3 | Kenntnis der Ersten Hilfe und der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen usw.. |
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen usw.. |
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren usw.. |
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw.. |
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
5. | Organisation und Arbeitsgestaltung |
5.1 | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung sowie Festlegen der Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden und Durchführen von Arbeitsschritten bei unterschiedlichen Arbeitstechniken |
5.2 | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes (zB fachgerechte Beleuchtung usw.) sowie Anwenden der Grundlagen der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Stehen, Tragen, fachgerechte Lagerung und Transfer von Kunden usw.) |
5.3 | Kenntnis einfacher Ausgleichsübungen | Durchführen von einfachen Ausgleichsübungen |
5.4 | Kenntnis des Datenschutzes (zB DSGVO) sowie verantwortungsbewusstes Umgehen mit persönlichen Daten |
5.5 | Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien | – |
5.6 | Kenntnis und Anwenden der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | Anwenden von verschiedenen Informations- und Recherchetechniken (zB Internet, Datenbanken) |
5.7 | Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme zB Kunden-, Termin- und Lagerverwaltung sowie Bestellwesen |
5.8 | Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft (zB der betrieblichen Wertschöpfungskette) | – |
5.9 | – | Wirtschaftlicher und rationeller Umgang mit betrieblichen Ressourcen und beachten des betrieblichen Zeitmanagements |
5.10 | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten (zB Ausbildungskosten usw.), deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – |
5.11 | Kenntnis der Kalkulation |
5.12 | Kenntnis des betriebsspezfischen Zahlungsverkehrs | Verantwortungsvolles Abwickeln von Zahlungsvorgängen |
5.13 | Kenntnis aller im Betrieb akzeptierten Zahlungsmittel sowie Überprüfen auf Echtheit und Gültigkeit | – |
5.14 | – | Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für Kassen (zB Registrier-, Bankomatkassa) | Durchführen des Kassaabschlusses (zB Tagesabschluss) |
5.15 | Grundkenntnisse des Qualitätswesens | Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements |
6. | Kommunikation und Beratung |
6.1 | Kenntnis der Bedeutung des Erscheinungsbildes des Masseurs/der Masseurin |
6.2 | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen und Lieferanten/Lieferantinnen unter Beachtung des fachgerechten Auftretens und der fachgerechten Ausdrucksweise sowie angemessener Höflichkeitsformen |
6.3 | Kenntnis des kundengerechten Kommunizieren und kundengerechtes Verhalten | Kundengerechtes Kommunizieren und kundengerechtes Verhalten sowie Konfliktvermeidung und -bewältigung im Bedarfsfall |
6.4 | – | Fachkundiges anforderungs- und bedarfsbezogenes Beraten und Betreuen von Kunden/Kundinnen in Fragen der Massage sowie Anbieten von zusätzlichen Serviceleistungen (zB Gutscheine, Angebote usw.) |
6.5 | – | Anwenden von Maßnahmen zu Erhaltung des persönlichen Wohlempfindens des Kunden/der Kundin bei der Durchführung der Arbeiten (zB passende Beleuchtung, fachgerechtes Lagern und Abdecken) |
6.6 | – | Vermitteln der Bedeutung von Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Massageergebnisses |
6.7 | – | – | Kenntnis relevanter Fachausdrücke in englischer Sprache |
6.8 | – | – | Führen von Beratungsgesprächen in englischer Sprache |
6.9 | Kenntnis der branchenspezifischen Maßnahmen zur Kundenakquisition und Kundenbindung |
6.10 | Kenntnis betrieblicher werbe- und verkaufsfördernder Maßnahmen | Mitwirken bei betrieblichen werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen |
7. | Hygiene |
7.1 | Kenntnis und Anwenden der persönlichen Hygiene | – | – |
7.2 | Kenntnis der für den Arbeitsplatz erforderlichen Hygienemaßnahmen insbesondere Desinfektion und Sterilisation | Anwenden der für den Arbeitsplatz erforderlichen Hygienemaßnahmen insbesondere Desinfektion unter Beachtung der vorgeschriebenen Anwendungsrichtlinien und Schutzmaßnahmen im Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln |
7.3 | Kenntnis der Infektionskrankheiten (zB Hepatits, Herpes, HIV) und Anwenden der persönlichen Schutzmaßnahmen bei Infektionskrankheiten |
7.4 | Kenntnis des Hygieneplans und Mitarbeiten bei der betriebsüblichen Dokumentation | Erstellen des Hygieneplans |
8. | Grundlagen der Massage |
8.1 | Kenntnis und Beachten der für den Beruf relevanten Ausübungsregeln und des Berufsvorbehalts für Medizinische Masseure und Heilmasseure lt. MMHmG |
8.2 | Kenntnisse aktueller Trends im Bereich der Massage | Berücksichtigen aktueller Trends im Bereich der Massage |
8.3 | Kenntnis der zu verwendenden Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe ihrer Eigenschaften und Einsatzgebiete sowie ihrer den Hygienevorschriften entsprechenden Reinigung, Desinfektion und Pflege |
8.4 | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Geräte, Instrumente, Apparate, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
8.5 | Kenntnis der Arbeitsmaterialien und Hilfsmittel, ihrer Eigenschaften und Verwendungs-möglichkeiten |
8.6 | Kenntnis der bei der Massage verwendeten Kräuter, Badezusätze, Massagemittel, Präparate und Wirkstoffe ihrer Eigenschaften, Anwendungs- und Verwendungsmöglichkeiten sowie deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper |
8.7 | Mitwirken beim Auswählen, Prüfen und Beurteilen von branchenspezifischen Kräutern, Badezusätzen, Massagemitteln, Präparaten und Wirkstoffen unter Berücksichtigung der Indikationen und Kontraindikationen zur Anwendung bei verschiedenen Arbeitstechniken | Auswählen, Prüfen und Beurteilen von branchenspezifischen Kräutern, Badezusätzen, Massagemitteln, Präparaten und Wirkstoffen unter Berücksichtigung der Indikationen und Kontraindikationen zur Anwendung bei verschiedenen Arbeitstechniken sowie Recherchieren von Neuentwicklungen |
8.8 | Kenntnis der allgemeinen Anatomie, Physiologie und Pathologie | – |
8.9 | – | Berufsspezifische Kenntnis der speziellen Anatomie, Physiologie und Pathologie |
8.10 | Kenntnis von Haut-, Gefäß- und Gewebsveränderungen sowie Veränderungen des Bewegungsapparates |
8.11 | Erkennen von Haut-, Gefäß- und Gewebsveränderungen sowie Veränderungen des Bewegungsapparates |
8.12 | Kenntnis über die Beurteilung des körperlichen Zustandes des Kunden und dessen Dokumentation | Mitarbeit bei der Beurteilung des körperlichen Zustandes (Tast- und Sichtbefund) des Kunden und dessen Dokumentation | Beurteilen des körperlichen Zustandes des Kunden (Tast- und Sichtbefund) und dessen Dokumentation |
8.13 | Erkennen und Berücksichtigen von Indikationen und Kontraindikationen |
8.14 | Kenntnis der Auswirkungen und der Verwendung von Stütz- und Kompressionsstrümpfen, verschiedene Einlagen (podologisch, orthopädisch usw.), Fußbettungen, Gesundheitsschuhen und Gehbehelfen |
8.15 | Leisten von fachgerechter Hilfestellung bei der Verwendung von Stütz- und Kompressionsstrümpfen | Leisten von fachgerechter Hilfestellung bei der Verwendung von verschiedenen Einlagen (podologisch, orthopädisch usw.) und Gesundheitsschuhen |
8.16 | Kenntnisse der gesunden Ernährung und deren Auswirkung auf den menschlichen Körper |
8.17 | Kenntnis von Atemübungen, Bewegungsübungen und Gymnastik und deren Auswirkungen aus den Erfolg des Massageergebnisses | Anwenden und Vermitteln von Atemübungen, Bewegungsübungen und Gymnastik |
8.18 | Kenntnis von Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Massageergebnisses | Empfehlen von Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Massageergebnisses |
8.19 | Kenntnis der Massagearten insbesondere klassische Massage (Teil und Ganzmassage), Fußreflexzonenmassage, Segmentmassage, Bindegewebsmassage, Lymphdrainage, Akupunkt Meridian Massage, der zugehörigen Griffe und Techniken und deren jeweiligen Indikationen und Kontraindikationen |
8.20 | Vor- und Nachbereiten von Massagen | – |
8.21 | Fachgerechtes Anwenden verschiedener Griffe und Techniken abhängig von den jeweiligen Massagemethoden unter Berücksichtigung der Beurteilung des körperlichen Zustandes (Tast- und Sichtbefund) sowie jeweiliger Indikationen und Kontraindikationen |
8.22 | Fachgerechtes Anwenden von Wirkstoffen in der Massage |
8.23 | – | Grundkenntnisse ganzheitlich in sich geschlossener Systeme in der Massage wie zB Shiatsu, Ayurveda-Wohlfühlpraktik, Tuina An Mo Praktik, Tibetische Jamche-Kunye Praktik |
8.24 | Anwenden der klassischen Teilkörpermassage (zB Nackenmassage) sowie der Fußreflexzonenmassage | Anwenden der klassischen Massage (Teilmassage sowie ab dem Zeitpunkt der Vollendung des 17. Lebensjahres Ganzkörpermassage) | – |
8.25 | – | Anwenden der Segment-massage und der Bindegewebsmassage | Anwenden der manuellen Lymphdrainage und der Akupunkt Meridian Massage |
8.26 | Aufbereiten, Vorbereiten und Nachbereiten von Packungen und Wickeln | Anwenden von Packungen zB mit Heu, Moor, Munari |
8.27 | Kenntnis der Sportmassage und der Verbandslehre (zB Kompressionsbandagierung, Tapeverbände) | Anwenden der Sportmassage und Anlegen von Verbänden (zB Kompressionsbandagierung, Tapeverbände) |
8.28 | Kenntnis der Elektrizität, Licht, Wärme, Kälte und Wasser sowie deren Anwendung und Wirkung auf den menschlichen Körper | Durchführen von physikalischen Anwendungen wie zB Elektroanwendungen (Elektromyostimulation – EMS usw.) und Ultraschallanwendungen |
8.29 | Kenntnis von Licht- und Thermoanwendungen insbesondere Heißluft, Lichtkasten, Rotlicht, Blaulicht, Tiefenstrahler | Fachgerechtes Durchführen von Licht- und Thermoanwendungen zB mittels Heißluft, Lichtkasten, Rotlicht, Blaulicht, Tiefenstrahler, Laser |
8.30 | – | Fachgerechtes Durchführen von apparativen Massagen zB mit Schröpfköpfen, Vibrationsmassagegeräten usw. |
8.31 | – | – | Kenntnis der medizinischen Massage |
8.32 | – | – | Grundkenntnisse der evidenzbasierten Medizin |
8.33 | – | – | Grundkenntnisse der Basis-mobilisation, der Lagerung und des Transfers |
8.34 | – | Kenntnis von Wasseranwendungen (Hydro- und Balneo-anwendungen insbesondere Güsse, Unterwassermassagen) und Bädern sowie deren Wirkung auf den menschlichen Körper |
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