Norm Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind× ▾ ‹›Gliederung Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind Fassungen (Gesetz) ab 29.11.1952 — BGBl. Nr. 204/1952 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute29.11.1952 BGBl. Nr. 204/1952 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.11.1952 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1