Norm Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)× ▾ ‹›Gliederung Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) Kundmachung BGBl. II Nr. 326/2020 · 20.07.2020▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 326/2020 20.07.2020 Verordnung gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2 Anl. 1