Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 339/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 13Anlage 13
Abkürzung
AllgStrSchV 2020
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Anlage 13
zu § 63 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 Z 2 und Abs. 5zu Paragraph 63, Absatz eins, Ziffer 2,, Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 5
Ausbildung im Bereich nukleare Sicherheit
Inhalte:
Grundlagen der Kernphysik, einschließlich der Physik ionisierender Strahlung
Energiefreisetzung und Thermohydraulik
Grundlagen der Reaktortechnik und Reaktorsicherheit
Strahlenschutz (insbesondere anlageninterne Notfallplanung)
nationale und internationale Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes und der nuklearen Sicherheit
Reaktorwarte und deren technische Ausstattung
Anlagenbetrieb und -bedienung
Ausmaß: Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule 80 Stunden, für Personen mit Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule 120 Stunden.
Schlagworte
Anlagenbedienung
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020
Dokumentnummer
NOR40225543