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Anl. 14 AllgStrSchV 2020

Fassungen
ab 01.08.2020 — BGBl. II Nr. 339/2020 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 14 heute01.08.2020 BGBl. II Nr. 339/2020 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 14

Inkrafttretensdatum

01.08.2020BGBl. II Nr. 339/2020

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

AllgStrSchV 2020

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anlage 14

Zu den Paragraphen 65, Absatz eins und 73 Absatz eins

Inhalte von Stilllegungskonzepten

A. Inhalte des Stilllegungskonzeptes für Forschungsreaktoren

Ein Stilllegungskonzept hat insbesondere zu enthalten:

  • Strichaufzählung
    Beschreibung des Forschungsreaktors, des Standortes und der Umgebung
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Betriebsgeschichte, soweit sie für die Stilllegung relevant ist
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Stilllegungsmaßnahmen, insbesondere der Sicherheitsvorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen während der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    Beschreibung des Stilllegungsverfahrens, insbesondere der geplanten Stilllegungs- und Abbautechniken
  • Strichaufzählung
    Abschätzung der zu erwartenden aktivierten und kontaminierten Anlagenteile
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der zu erwartenden radioaktiven Abfälle, insbesondere hinsichtlich Art und Menge, enthaltener Radionuklide und Aktivitätskonzentrationen sowie vorgesehener Beseitigung und temporärer Lagerung
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der radioaktiven Materialien, die freigegeben werden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibung allfälliger Ableitungen im Rahmen der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    Programm zur Umgebungsüberwachung während der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    Strahlenschutzmaßnahmen während der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    innerbetriebliche Organisation für die Stilllegung
  • Strichaufzählung
    vorgesehene Berichterstattung an die zuständige Behörde
  • Strichaufzählung
    Dosisleistungs- und Kontaminationsatlas

Nach Aufnahme des Betriebes des Forschungsreaktors ist das Stilllegungskonzept um einen Dosisleistungs- und Kontaminationsatlas zu erweitern, der in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren ist.

B. Inhalte des Stilllegungskonzeptes für Entsorgungsanlagen

Ein Stilllegungskonzept hat insbesondere zu enthalten:

  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Entsorgungsanlage, des Standortes und der Umgebung sowie der Betriebsgeschichte, soweit sie für die Stilllegung relevant ist
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der Stilllegungsmaßnahmen, insbesondere der Sicherheitsvorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen während der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    Beschreibung des Stilllegungsverfahrens, insbesondere der geplanten Stilllegungs- und Abbautechniken
  • Strichaufzählung
    Abschätzung der zu erwartenden kontaminierten Anlagenteile
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der zu erwartenden radioaktiven Abfälle, insbesondere hinsichtlich Art und Menge, enthaltener Radionuklide und Aktivitätskonzentrationen sowie vorgesehener Beseitigung und temporärer Lagerung
  • Strichaufzählung
    Beschreibung der radioaktiven Materialien, die freigegeben werden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibung allfälliger Ableitungen im Rahmen der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    Programm zur Umgebungsüberwachung während der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    Strahlenschutzmaßnahmen während der Stilllegung
  • Strichaufzählung
    innerbetriebliche Organisation für die Stilllegung
  • Strichaufzählung
    vorgesehene Berichterstattung an die zuständige Behörde

Schlagworte

Stilllegungstechnik, Dosisleistungsatlas, Dosisleistungsatlas, Stilllegungstechnik

Im RIS seit

04.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020

Gesetzesnummer

20011249

Dokumentnummer

NOR40225544