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Anl. 15 AllgStrSchV 2020

Fassungen
ab 01.08.2020 — BGBl. II Nr. 339/2020 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 15 heute01.08.2020 BGBl. II Nr. 339/2020 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 15

Inkrafttretensdatum

01.08.2020BGBl. II Nr. 339/2020

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

AllgStrSchV 2020

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anlage 15

Zu Paragraph 70, Absatz eins

Inhalte des Sicherheitsberichtes für Entsorgungsanlagen

Ein Sicherheitsbericht hat insbesondere zu enthalten:

  • Strichaufzählung
    allgemeine Beschreibung der Entsorgungsanlage
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Anlagenplanung, insbesondere hinsichtlich technische Auslegung und Sicherheit
  • Strichaufzählung
    Standortmerkmale, im Hinblick auf
    • Strichaufzählung
      geografische, topografische und demografische Daten
    • Strichaufzählung
      meteorologische Faktoren
    • Strichaufzählung
      geologische, hydrologische und seismologische Verhältnisse
  • Strichaufzählung
    aktuelle Beschreibung der Entsorgungsanlage und ihrer Einrichtungen
    • Strichaufzählung
      Gebäudestrukturen und Komponenten
    • Strichaufzählung
      technische Sicherheitseinrichtungen
    • Strichaufzählung
      elektrische Energieversorgung
    • Strichaufzählung
      Hilfssysteme, einschließlich Lüftung sowie Brandschutz
    • Strichaufzählung
      aktuelle Beschreibung der Handhabungs- und Lageraktivitäten
  • Strichaufzählung
    Darstellung des Betriebes und der Betriebssicherheit
    • Strichaufzählung
      Beschreibung der betrieblichen Abläufe
    • Strichaufzählung
      Strahlenschutz
    • Strichaufzählung
      Beschreibung der Betriebsorganisation und des integrierten Managementsystems
    • Strichaufzählung
      Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit und Sicherheitskultur
    • Strichaufzählung
      Aus- und Fortbildung des Personals und der Strahlenschutzbeauftragten
    • Strichaufzählung
      Betriebsvorschriften insbesondere für sicherheitsrelevante Arbeitsvorgänge
    • Strichaufzählung
      Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
    • Strichaufzählung
      Wiederholungsprüfungen
    • Strichaufzählung
      Beschreibung der Vorkehrung zur Minimierung der betrieblich erzeugten Abfälle
    • Strichaufzählung
      Beschreibung der Inbetriebnahme, Bewertung der dabei festgestellten Abweichungen, einschließlich der Gründe für Abweichungen
    • Strichaufzählung
      Definition eines angemessenen Programms für den kontinuierlichen Nachweis, dass die Abfallgebinde langfristig den festgelegten Lagerbedingungen unter den entsprechenden Umgebungsbedingungen im Lager entsprechen
  • Strichaufzählung
    Überblick über den aktuellen Stand des Stilllegungskonzeptes
  • Strichaufzählung
    Darstellung des Sicherungsstatus der Entsorgungsanlage
    • Strichaufzählung
      Darstellung technischer und organisatorischer Vorkehrungen
  • Strichaufzählung
    Darstellung der Ergebnisse der Sicherheits-/Störfallanalyse unter Berücksichtigung international anerkannter Sicherheitsstandards (insbesondere Publikationen der Internationalen Atomenergieorganisation), insbesondere
    • Strichaufzählung
      zugrunde gelegtes Störfallspektrum
    • Strichaufzählung
      Abschätzungen von ereignisbedingten Freisetzungen radioaktiver Stoffe
    • Strichaufzählung
      Abschätzungen der radiologischen Auswirkungen von strahlenschutzrelevanten Ereignissen auf Mensch und Umwelt
    • Strichaufzählung
      Nachweis der Einhaltung der Sicherheitskriterien und radiologischen Grenzwerte
  • Strichaufzählung
    Überblick über die Notfallvorsorge, insbesondere die anlageninterne, einschließlich Notfallplan
  • Strichaufzählung
    Sicherheitstechnische Bewertung zum Nachweis der Erfüllung aller sicherheitstechnischen Voraussetzungen sowie der behördlichen Anforderungen durch:
    • Strichaufzählung
      Ermittlung von Situationen, in denen es zu potenziellen Expositionen oder unfallbedingten und unbeabsichtigten Expositionen kommen könnte
    • Strichaufzählung
      Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und Größenordnung potenzieller Expositionen, sofern möglich
    • Strichaufzählung
      Bewertung der Qualität und des Umfangs von Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich technischer Merkmale und administrativer Maßnahmen
    • Strichaufzählung
      Festlegung der Begrenzungen und Bedingungen für die Tätigkeit

Schlagworte

Handhabungsaktivität, Ausbildung, Wartungsmaßnahme, Schutzvorkehrung

Im RIS seit

04.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020

Gesetzesnummer

20011249

Dokumentnummer

NOR40225545