Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 339/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 15Anlage 15
Abkürzung
AllgStrSchV 2020
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Anlage 15
Zu § 70 Abs. 1Zu Paragraph 70, Absatz eins
Inhalte des Sicherheitsberichtes für Entsorgungsanlagen
Ein Sicherheitsbericht hat insbesondere zu enthalten:
allgemeine Beschreibung der Entsorgungsanlage
Aspekte der Anlagenplanung, insbesondere hinsichtlich technische Auslegung und Sicherheit
Standortmerkmale, im Hinblick auf
geografische, topografische und demografische Daten
geologische, hydrologische und seismologische Verhältnisse
aktuelle Beschreibung der Entsorgungsanlage und ihrer Einrichtungen
Gebäudestrukturen und Komponenten
technische Sicherheitseinrichtungen
elektrische Energieversorgung
Hilfssysteme, einschließlich Lüftung sowie Brandschutz
aktuelle Beschreibung der Handhabungs- und Lageraktivitäten
Darstellung des Betriebes und der Betriebssicherheit
Beschreibung der betrieblichen Abläufe
Beschreibung der Betriebsorganisation und des integrierten Managementsystems
Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit und Sicherheitskultur
Aus- und Fortbildung des Personals und der Strahlenschutzbeauftragten
Betriebsvorschriften insbesondere für sicherheitsrelevante Arbeitsvorgänge
Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Beschreibung der Vorkehrung zur Minimierung der betrieblich erzeugten Abfälle
Beschreibung der Inbetriebnahme, Bewertung der dabei festgestellten Abweichungen, einschließlich der Gründe für Abweichungen
Definition eines angemessenen Programms für den kontinuierlichen Nachweis, dass die Abfallgebinde langfristig den festgelegten Lagerbedingungen unter den entsprechenden Umgebungsbedingungen im Lager entsprechen
Überblick über den aktuellen Stand des Stilllegungskonzeptes
Darstellung des Sicherungsstatus der Entsorgungsanlage
Darstellung technischer und organisatorischer Vorkehrungen
Darstellung der Ergebnisse der Sicherheits-/Störfallanalyse unter Berücksichtigung international anerkannter Sicherheitsstandards (insbesondere Publikationen der Internationalen Atomenergieorganisation), insbesondere
zugrunde gelegtes Störfallspektrum
Abschätzungen von ereignisbedingten Freisetzungen radioaktiver Stoffe
Abschätzungen der radiologischen Auswirkungen von strahlenschutzrelevanten Ereignissen auf Mensch und Umwelt
Nachweis der Einhaltung der Sicherheitskriterien und radiologischen Grenzwerte
Überblick über die Notfallvorsorge, insbesondere die anlageninterne, einschließlich Notfallplan
Sicherheitstechnische Bewertung zum Nachweis der Erfüllung aller sicherheitstechnischen Voraussetzungen sowie der behördlichen Anforderungen durch:
Ermittlung von Situationen, in denen es zu potenziellen Expositionen oder unfallbedingten und unbeabsichtigten Expositionen kommen könnte
Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und Größenordnung potenzieller Expositionen, sofern möglich
Bewertung der Qualität und des Umfangs von Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich technischer Merkmale und administrativer Maßnahmen
Festlegung der Begrenzungen und Bedingungen für die Tätigkeit
Schlagworte
Handhabungsaktivität, Ausbildung, Wartungsmaßnahme, Schutzvorkehrung
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020
Dokumentnummer
NOR40225545