Norm IQS-WB-Aufwandersatzverordnung× ▾ ‹›Gliederung IQS-WB-Aufwandersatzverordnung Fassungen (Gesetz) ab 05.11.2020 — BGBl. II Nr. 466/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute05.11.2020 BGBl. II Nr. 466/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 05.11.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Vergütung des Aufwandes der oder des Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirates§ 2Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Beirates§ 3Reiseauslagen§ 4Nebentätigkeit§ 5Verweisungen§ 6Inkrafttreten§ 7Außerkrafttreten anderer Rechtsvorschriften