Norm VfGH-Ausspruch, dass das Wort „angeschlossene" in § 2 Abs. 1 Z 12 der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 gesetzwidrig war× ▾ ‹›Gliederung VfGH-Ausspruch, dass das Wort „angeschlossene" in § 2 Abs. 1 Z 12 der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 gesetzwidrig war Fassungen (Gesetz) ab 20.11.2020 — BGBl. II Nr. 487/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute20.11.2020 BGBl. II Nr. 487/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.11.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1