Norm Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte× ▾ ‹›Gliederung Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Fassungen (Gesetz) ab 11.12.2020 — BGBl. II Nr. 556/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute11.12.2020 BGBl. II Nr. 556/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 11.12.2020 Art. 1