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Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Fassungen (Gesetz)
ab 11.12.2020 — BGBl. II Nr. 556/2020 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute11.12.2020 BGBl. II Nr. 556/2020 (Stammfassung)
Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate
Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich.
11.12.2020
Art. 1