Norm Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2020× ▾ ‹›Gliederung Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2020 Fassungen (Gesetz) ab 12.12.2020 — BGBl. II Nr. 560/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 12.12.202030.07.2021 BGBl. II Nr. 560/2020 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 12.12.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2