(1)Absatz eins,Ein Ergänzungsunterricht „Sommerschule 2021“ kann neben dem Unterricht in den Pflichtgegenständen und sprachsensiblem Unterricht unter Bezugnahme auf andere Pflichtgegenstände der jeweiligen Schulart Bewegungseinheiten und die Arbeit an einem Sommerprojekt enthalten. Ein Sommerprojekt hat die Erstellung eines gemeinsamen Endproduktes, das sich für eine Präsentation der sprachlichen Fähigkeiten vor einer größeren Personengruppe eignet, im Zusammenwirken mehrerer Schülerinnen und Schüler zu enthalten. Sprachsensibler Unterricht vermittelt mit den fachlichen Inhalten und Kompetenzen eines Unterrichtsgegenstandes auch bewusst und geplant die fachsprachlichen Kompetenzen, die notwendig sind, um die Unterrichtsinhalte dieses Faches zu verstehen, zu reflektieren und aktiv anzuwenden. An Bildungsanstalten für Elementarpädagogik kann Ergänzungsunterricht auch zur Erfüllung von Praktika gemäß § 20 Abs. 3 und 4 SchUG sowie § 78 SchOG in den Praxiskindergärten, die zu diesem Zweck während des Ergänzungsunterrichts geöffnet werden dürfen, durchgeführt werden. Ab der 9. Schulstufe kann der Ergänzungsunterricht in Form von Kursen in einzelnen Pflichtgegenständen durchgeführt werden. Ein Kurs, der auch einzeln besucht werden kann, hat zumindest 4 Unterrichtsstunden zu umfassen. Teilnehmer, die im Schuljahr 2021/22 erstmalig eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule oder ein Oberstufenrealgymnasium besuchen werden, müssen an Kursen im Ausmaß von zumindest 20 Unterrichtsstunden teilnehmen.Ein Ergänzungsunterricht „Sommerschule 2021“ kann neben dem Unterricht in den Pflichtgegenständen und sprachsensiblem Unterricht unter Bezugnahme auf andere Pflichtgegenstände der jeweiligen Schulart Bewegungseinheiten und die Arbeit an einem Sommerprojekt enthalten. Ein Sommerprojekt hat die Erstellung eines gemeinsamen Endproduktes, das sich für eine Präsentation der sprachlichen Fähigkeiten vor einer größeren Personengruppe eignet, im Zusammenwirken mehrerer Schülerinnen und Schüler zu enthalten. Sprachsensibler Unterricht vermittelt mit den fachlichen Inhalten und Kompetenzen eines Unterrichtsgegenstandes auch bewusst und geplant die fachsprachlichen Kompetenzen, die notwendig sind, um die Unterrichtsinhalte dieses Faches zu verstehen, zu reflektieren und aktiv anzuwenden. An Bildungsanstalten für Elementarpädagogik kann Ergänzungsunterricht auch zur Erfüllung von Praktika gemäß Paragraph 20, Absatz 3 und 4 SchUG sowie Paragraph 78, SchOG in den Praxiskindergärten, die zu diesem Zweck während des Ergänzungsunterrichts geöffnet werden dürfen, durchgeführt werden. Ab der 9. Schulstufe kann der Ergänzungsunterricht in Form von Kursen in einzelnen Pflichtgegenständen durchgeführt werden. Ein Kurs, der auch einzeln besucht werden kann, hat zumindest 4 Unterrichtsstunden zu umfassen. Teilnehmer, die im Schuljahr 2021/22 erstmalig eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule oder ein Oberstufenrealgymnasium besuchen werden, müssen an Kursen im Ausmaß von zumindest 20 Unterrichtsstunden teilnehmen.