Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Systemgastronomiefachkraft-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 201/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Systemgastronomische Prozesse – schriftlich
§ 8.Paragraph 8,
(1)Absatz eins,Die Prüfung hat schriftlich zu erfolgen.
(2)Absatz 2,Die Prüfung im schriftlichen Teil hat grundsätzlich computerunterstützt zu erfolgen, abgesehen von infrastrukturbedingten Ausnahmefällen.
(3)Absatz 3,Die Prüfung hat die Bearbeitung von kompetenzorientierten Aufgaben zu umfassen. Es sind von der Prüfungskommission zumindest zwei Aufgaben aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat
Gästeservice und Sicherstellung von systemgastronomischen Prozessen
eine Beschwerde eines Gastes zu bearbeiten.
eine Tages- oder Schichtabrechnung durchzuführen und den Kassenstand in Bezug auf die von ihm/ihr verkauften Produkte zu kontrollieren.
eine Aufgabe im Rahmen der Planung und Organisation von Arbeitsabläufen durchzuführen (zB Checklisten erstellen oder anpassen).
eine Umsatz- und Gästeplanung zu analysieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
eine Preiskalkulation durchzuführen.
eine Aufgabe im Rahmen der Umsetzung von Themen, Promotions bzw. Aktionen zu bearbeiten.
eine Aufgabe im Rahmen der Gästebindung zu bearbeiten.
Warenwirtschaft
den Warenbestand von Getränken, Lebensmitteln oder anderen Waren zu ermitteln und die Bestellung durchzuführen.
den Lieferschein mit dem Bestellschein zu vergleichen und geeignete Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen zu ergreifen.
Liefer- bzw. Leistungsverzug festzustellen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Inventurergebnisse auszuwerten und Auffälligkeiten zu erkennen.
Personal
einen Dienstplan unter Berücksichtigung des geschätzten Personalbedarfs und der rechtlichen Grundlagen zu erstellen.
einen Einsatzplan unter Berücksichtigung des geschätzten Personalbedarfs und der rechtlichen Grundlagen zu erstellen.
eine Aufgabe im Rahmen der Mitarbeiterschulung durchzuführen.
(4)Absatz 4,Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
fachliche Richtigkeit und
Vollständigkeit der Aufgabenlösung.
(5)Absatz 5,Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 120 Minuten durchgeführt werden können. Die Prüfung ist nach 150 Minuten zu beenden.
Schlagworte
Tagesabrechnung, Umsatzplan, Lieferverzug
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021
Dokumentnummer
NOR40233353