Rechtstracker.at

§ 17

Fassungen
ab 01.05.2022 — BGBl. II Nr. 203/2021 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 17 heute01.05.2022 BGBl. II Nr. 203/2021 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 17

Inkrafttretensdatum

01.05.2022BGBl. II Nr. 203/2021

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Einkäufer/Einkäuferin

Paragraph 17,

  1. Absatz eins,Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt Paragraph 6, Im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission zumindest fünf Aufgaben aus dem Bereich Einkauf und eine Aufgabe aus dem Bereich Betriebliches Rechnungswesen zu stellen: Er/Sie hat
    1. Ziffer eins
      im Bereich Einkauf
      1. Litera a
        eine Anfrage zu tätigen.
      2. Litera b
        Angebote zu vergleichen und eine Beschaffungsentscheidung zu treffen.
      3. Litera c
        eine Bezugskalkulation durchzuführen.
      4. Litera d
        eine Bestellung durchzuführen.
      5. Litera e
        eine Rechnungskontrolle bzw. die Kontrolle einer Lieferung bzw. die Kontrolle einer Auftragsbestätigung durchzuführen.
      6. Litera f
        Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu ergreifen.
      7. Litera g
        Lieferverzug festzustellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu ergreifen.
    2. Ziffer 2
      im Bereich Betriebliches Rechnungswesen
      1. Litera a
        Kennzahlen zu ermitteln bzw. zu interpretieren.
      2. Litera b
        eine Statistik aufzubereiten.
  2. Absatz 2,Für den Gegenstand Fachgespräch gilt Paragraph 7, Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich auf jeden der folgenden Bereiche zu beziehen:
    1. Ziffer eins
      Bereich: Gespräch mit Lieferanten
      1. Litera a
        Verhandlung oder
      2. Litera b
        Reklamation
    2. Ziffer 2
      Bereich: Gespräch mit einer Person aus dem Betrieb bzw. betrieblichen Umfeld
      1. Litera a
        Marktforschung oder
      2. Litera b
        Einkaufsplanung oder
      3. Litera c
        Auswahl von Lieferanten oder
      4. Litera d
        Erstellung von Ausschreibungen oder
      5. Litera e
        Ermittlung des optimalen Bestellzeitpunkts oder
      6. Litera f
        Maßnahmen bei Abweichungen von Lagerbeständen oder
      7. Litera g
        Zuteilung von Produkten für die weiteren betrieblichen Prozesse bzw. für den Verkauf oder
      8. Litera h
        Organisation von Dienstreisen

Im RIS seit

04.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2021

Gesetzesnummer

20011537

Dokumentnummer

NOR40233416