Rechtstracker.at

§ 16

Fassungen
ab 01.05.2022 — BGBl. II Nr. 203/2021 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 16 heute01.05.2022 BGBl. II Nr. 203/2021 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

01.05.2022BGBl. II Nr. 203/2021

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Paragraph 16,

  1. Absatz eins,Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt Paragraph 6, Im schriftlichen Teil ist von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat
    1. Ziffer eins
      im Bereich Office-Management
      1. Litera a
        Aufgaben im Rahmen der Termin- und/oder Dienstreiseorganisation durchzuführen.
      2. Litera b
        Aufgaben im Rahmen der Veranstaltungsorganisation auszuführen.
      3. Litera c
        eine Präsentation zu einem vorgegebenen Text zu erstellen.
    2. Ziffer 2
      im Bereich Beschaffung
      1. Litera a
        eine Anfrage zu tätigen.
      2. Litera b
        Preise und Konditionen miteinander zu vergleichen, eine Bezugskalkulation durchzuführen und eine Beschaffungsentscheidung zu treffen.
      3. Litera c
        eine Bestellung durchzuführen.
      4. Litera d
        eine Rechnungskontrolle durchzuführen.
      5. Litera e
        Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
      6. Litera f
        Lieferverzug festzustellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu ergreifen.
    3. Ziffer 3
      im Bereich Betriebliches Leistungsangebot
      1. Litera a
        ein Angebot zu kalkulieren.
      2. Litera b
        ein Schriftstück (zB Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung) im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu erstellen.
      3. Litera c
        eine Reklamation gemäß den rechtlichen Vorgaben zu bearbeiten.
    4. Ziffer 4
      im Bereich Marketing
      1. Litera a
        ein betriebliches Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Direct-Mailings, Presseaussendungen) zu gestalten.
    5. Ziffer 5
      im Bereich Betriebliches Rechnungswesen
      1. Litera a
        eine Zahlung vorzubereiten.
      2. Litera b
        die Offene-Posten-Liste zu verwalten und erforderliche Schritte im Mahnwesen zu setzen.
      3. Litera c
        einfache Kennzahlen zu ermitteln.
      4. Litera d
        eine Statistik aufzubereiten.
  2. Absatz 2,Für den Gegenstand Fachgespräch gilt Paragraph 7, Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf eine der folgenden Situationen zu beziehen:
    1. Ziffer eins
      Gespräch mit Lieferanten (zB Anfrage, Bestellung, Lieferung, Reklamation)
    2. Ziffer 2
      Gespräch mit (potentiellen) Kunden/Abnehmern der betrieblichen Leistung (zB Anfrage, Angebot, Lieferung, Reklamation)
    3. Ziffer 3
      Gespräch mit einer Person aus dem Betrieb bzw. betrieblichen Umfeld (zB Aufgaben im Office-Management, Terminmanagement, Umgang mit Daten und Informationen, Organisation von Meetings und Dienstreisen)

Schlagworte

Terminorganisation

Im RIS seit

04.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2021

Gesetzesnummer

20011537

Dokumentnummer

NOR40233415