Rechtstracker.at

§ 24

Fassungen
ab 01.05.2022 — BGBl. II Nr. 203/2021 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 24 heute01.05.2022 BGBl. II Nr. 203/2021 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 24

Inkrafttretensdatum

01.05.2022BGBl. II Nr. 203/2021

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin

Paragraph 24,

  1. Absatz eins,Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt Paragraph 6, Im schriftlichen Teil ist von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat
    1. Ziffer eins
      im Bereich Rezeption, Front- und Backoffice
      1. Litera a
        eine Kundenanfrage zu einer Buchung, Zusatzleistung oder Stornierung in Englisch zu beantworten.
      2. Litera b
        ein individuelles Angebot für einen Gast zu erstellen.
      3. Litera c
        eine Reservierung oder Stornierung abzuwickeln.
      4. Litera d
        eine Beschwerde oder Reklamation zu bearbeiten.
      5. Litera e
        die Anfrage eines Gastes zu bearbeiten.
      6. Litera f
        eine Gästeabrechnung zu erstellen.
    2. Ziffer 2
      im Bereich Marketing und E-Commerce
      1. Litera a
        ein spezielles Übernachtungsangebot an Follow-Up-Kunden zu richten.
      2. Litera b
        eine verkaufsfördernde Maßnahme zu gestalten.
    3. Ziffer 3
      im Bereich Beschaffung
      1. Litera a
        Warenbestände und Bestellmengen zu ermitteln.
      2. Litera b
        Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
      3. Litera c
        Lieferverzug festzustellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben zu ergreifen.
  2. Absatz 2,Für den Gegenstand Fachgespräch gilt Paragraph 7, Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf zwei der folgenden Situationen zu beziehen:
    1. Ziffer eins
      Gästeempfang und Check-in
    2. Ziffer 2
      Gästebetreuung
    3. Ziffer 3
      Beschwerde bzw. Reklamation

Schlagworte

Hotelassistent, Hotelassistentin, Frontoffice

Im RIS seit

04.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2021

Gesetzesnummer

20011537

Dokumentnummer

NOR40233423