Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 203/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 23Paragraph 23
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Hotelkaufmann/Hotelkauffrau
§ 23.Paragraph 23,
(1)Absatz eins,Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil ist von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hatFür den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt Paragraph 6, Im schriftlichen Teil ist von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat
im Bereich Rezeption, Front- und Backoffice
eine Kundenanfrage zu einer Buchung, Zusatzleistung oder Stornierung in Englisch zu beantworten.
ein individuelles Angebot für einen Gast zu erstellen.
eine Reservierung oder Stornierung abzuwickeln.
eine Beschwerde oder Reklamation zu bearbeiten.
die Anfrage eines Gastes zu bearbeiten.
eine Gästeabrechnung zu erstellen.
im Bereich Angebotsentwicklung
einfache Kennzahlen zu ermitteln.
eine Statistik zu erstellen.
ein Packageangebot zu entwickeln und zu kalkulieren.
im Bereich Marketing und E-Commerce
ein spezielles Übernachtungsangebot an Follow-Up-Kunden zu richten.
eine verkaufsfördernde Maßnahme zu gestalten.
im Bereich Beschaffung
Warenbestände und Bestellmengen zu ermitteln.
Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
Lieferverzug festzustellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben zu ergreifen.
im Bereich Veranstaltungsmanagement und -durchführung
Vorschläge für eine Veranstaltung zu erstellen.
Unterlagen für eine Veranstaltung aufzubereiten.
(2)Absatz 2,Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf zwei der folgenden Situationen zu beziehen:Für den Gegenstand Fachgespräch gilt Paragraph 7, Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf zwei der folgenden Situationen zu beziehen:
Gästeempfang und Check-in
Beschwerde bzw. Reklamation
Schlagworte
Verwaltungsdurchführung, Frontoffice
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021
Dokumentnummer
NOR40233422