Rechtstracker.at

§ 28

Fassungen
ab 01.05.2022 — BGBl. II Nr. 203/2021 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 28 heute01.05.2022 BGBl. II Nr. 203/2021 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 28

Inkrafttretensdatum

01.05.2022BGBl. II Nr. 203/2021

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Mobilitätsservice

Paragraph 28,

  1. Absatz eins,Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt Paragraph 6, Im schriftlichen Teil ist von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat
    1. Ziffer eins
      im Bereich Kundeninformation und -betreuung
      1. Litera a
        eine Kundenanfrage zu beantworten.
      2. Litera b
        eine Beschwerde oder Reklamation zu bearbeiten.
    2. Ziffer 2
      im Bereich Vertrieb
      1. Litera a
        ein individuelles Angebot für einen Kunden zu erstellen.
      2. Litera b
        eine Kalkulation eines Angebots durchzuführen.
      3. Litera c
        Schriftstücke (zB Buchungs- und Reservierungsbestätigung, Voucher, Rechnung) im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu erstellen.
      4. Litera d
        Schriftstücke im Rahmen einer nicht-ordnungsgemäßen Vertragserfüllung (zB Mahnung, Fahrgeldnachforderung) zu erstellen.
    3. Ziffer 3
      im Bereich Marketing und E-Commerce
      1. Litera a
        betriebliche Kommunikationsmittel (zB Informationsblätter zu betrieblichen Angeboten) zu gestalten.
  2. Absatz 2,Für den Gegenstand Fachgespräch gilt Paragraph 7, Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf eine der folgenden Situationen zu beziehen:
    1. Ziffer eins
      Kundeninformation und -betreuung
    2. Ziffer 2
      Verkaufsgespräch
    3. Ziffer 3
      Beschwerde bzw. Reklamation

Schlagworte

Kundenbetreuung, Buchungsbestätigung

Im RIS seit

04.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2021

Gesetzesnummer

20011537

Dokumentnummer

NOR40233427