Rechtstracker.at

§ 29

Fassungen
ab 01.05.2022 — BGBl. II Nr. 203/2021 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 29 heute01.05.2022 BGBl. II Nr. 203/2021 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrabschlussprüfung in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 29

Inkrafttretensdatum

01.05.2022BGBl. II Nr. 203/2021

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Personaldienstleistung

Paragraph 29,

  1. Absatz eins,Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt Paragraph 6, Im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission zumindest zwei Aufgaben aus dem Bereich „Kunden- und Personalmanagement“, sowie zumindest je eine Aufgabe aus den Bereichen „Office-Management und Beschaffung“, „Marketing“ und „Betriebliches Rechnungswesen“ zu verfassen. Er/Sie hat
    1. Ziffer eins
      im Bereich Kunden- und Personalmanagement
      1. Litera a
        eine Stellenausschreibung vorzubereiten.
      2. Litera b
        eine Bewerbervorauswahl aufgrund eines vorgegebenen Anforderungsprofils zu treffen.
      3. Litera c
        eine Einstellungszu- oder absage zu verfassen.
      4. Litera d
        ein Angebot zu erstellen.
      5. Litera e
        eine Rechnung zu erstellen.
      6. Litera f
        eine Beschwerde bzw. Reklamation zu bearbeiten.
      7. Litera g
        Kennzahlen zu ermitteln.
    2. Ziffer 2
      im Bereich Office-Management und Beschaffung
      1. Litera a
        eine Bestellung durchzuführen.
      2. Litera b
        eine Rechnungskontrolle durchzuführen.
      3. Litera c
        Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
    3. Ziffer 3
      im Bereich Marketing
      1. Litera a
        ein betriebliches Kommunikationsinstrument (zB Newsletter, Direct-Mailings, Presseaussendungen) zu gestalten.
      2. Litera b
        eine Employer-Branding-Maßnahme vorzubereiten.
    4. Ziffer 4
      im Bereich Betriebliches Rechnungswesen
      1. Litera a
        eine Zahlung vorzubereiten.
      2. Litera b
        eine Offene-Posten-Liste zu kontrollieren und entsprechende Schritte zu setzen.
  2. Absatz 2,Für den Gegenstand Fachgespräch gilt Paragraph 7, Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf eine der folgenden Situationen zu beziehen:
    1. Ziffer eins
      Gespräch mit Kunden
    2. Ziffer 2
      Gespräch mit Bewerber bzw. Mitarbeiter

Schlagworte

Kundenmanagement, Einstellungszusage

Im RIS seit

04.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2021

Gesetzesnummer

20011537

Dokumentnummer

NOR40233428