Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, Nr. 2020/2053/EU, Euratom, ABl. Nr. L 424 vom 15.12.2020 – Eigenmittelbeschluss 2021
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 81/2021Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 81 aus 2021,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
39/11 EU-Haushaltsrecht
Text
Artikel 12
Inkrafttreten
Der Generalsekretär des Rates gibt den Mitgliedstaaten diesen Beschluss bekannt.
Die Mitgliedstaaten teilen dem Generalsekretär des Rates unverzüglich den Abschluss der Verfahren mit, die nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zur Annahme dieses Beschlusses erforderlich sind.
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des ersten Monats in Kraft, der auf den Monat des Eingangs der letzten Mitteilung nach Absatz 2 folgt.
Er gilt ab dem 1. Januar 2021.
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2021
Dokumentnummer
NOR40235105