Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bildungsdokumentationsverordnung 2021
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 268/2021 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 401/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 268 aus 2021, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 401 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz; 70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht
Text
Erhebungsstichtage der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Für die Datenübermittlung der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors gemäß § 5 Abs. 3 und 4 BilDokG 2020 ist der 1. Oktober jedes Kalenderjahres Erhebungsstichtag, soweit die Abs. 2 und 3 nicht etwas Anderes bestimmen. Hinsichtlich der Information über den zureichenden Erfolg des Unterrichts ist der letzte Schultag eines jeden Schuljahres zusätzlicher Erhebungsstichtag.Für die Datenübermittlung der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors gemäß Paragraph 5, Absatz 3 und 4 BilDokG 2020 ist der 1. Oktober jedes Kalenderjahres Erhebungsstichtag, soweit die Absatz 2 und 3 nicht etwas Anderes bestimmen. Hinsichtlich der Information über den zureichenden Erfolg des Unterrichts ist der letzte Schultag eines jeden Schuljahres zusätzlicher Erhebungsstichtag.
(2)Absatz 2,Hinsichtlich der Daten über die Beendigung der jeweiligen Ausbildung bzw. der Beendigung der Erfüllung der Schulpflicht ohne Besuch einer öffentlichen Schule oder einer zur Erfüllung der Schulpflicht geeigneten Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht ist der Tag deren Beendigung zusätzlicher Erhebungsstichtag.
(3)Absatz 3,Bei einer Befreiung vom Besuch lehrgangs- bzw. saisonmäßiger Berufsschulen ist abweichend von Abs. 1 erster Satz in jedem Kalenderjahr der zweite Montag nach Beginn des betreffenden Lehrganges Erhebungsstichtag.Bei einer Befreiung vom Besuch lehrgangs- bzw. saisonmäßiger Berufsschulen ist abweichend von Absatz eins, erster Satz in jedem Kalenderjahr der zweite Montag nach Beginn des betreffenden Lehrganges Erhebungsstichtag.
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2021
Dokumentnummer
NOR40238029