(1)Absatz eins,Packstellen haben wöchentlich Menge (in Stück) und Preis für vermarktete Eier der Güteklasse A, sortiert auf Höcker und in Kleinverpackungen, nach den Gewichtsklassen XL, L, M und S gemäß Art. 4 Abs. 1 sowie den Mischklassen XL/L, L/M und M/S getrennt und getrennt nach den folgenden Kategorien gemäß Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier, ABl. Nr. L 163 vom 24.06.2008 S. 6, sowie getrennt nach Ursprungsland, zu melden:Packstellen haben wöchentlich Menge (in Stück) und Preis für vermarktete Eier der Güteklasse A, sortiert auf Höcker und in Kleinverpackungen, nach den Gewichtsklassen XL, L, M und S gemäß Artikel 4, Absatz eins, sowie den Mischklassen XL/L, L/M und M/S getrennt und getrennt nach den folgenden Kategorien gemäß Artikel 12, Absatz 2, der Verordnung (EG) Nr. 589 aus 2008, mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234 aus 2007, des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier, Amtsblatt Nummer L 163 vom 24.06.2008 Seite 6, sowie getrennt nach Ursprungsland, zu melden:
Eier aus biologischer Produktion,
Eier aus Freilandhaltung,
Eier aus Bodenhaltung und