Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz (Bund – OÖ)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 173/2021Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 173 aus 2021,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Artikel 2
Vorhaben
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen unter Bedachtnahme auf die Zielsetzungen nach Art. 1 überein, als Vorhaben die Planung der „Stadtregionalbahnprojekte Linz“, in weiterer Folge kurz „Vorhaben“ genannt, unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Transparenz gemeinsam zu finanzieren.Die Vertragsparteien kommen unter Bedachtnahme auf die Zielsetzungen nach Artikel eins, überein, als Vorhaben die Planung der „Stadtregionalbahnprojekte Linz“, in weiterer Folge kurz „Vorhaben“ genannt, unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Transparenz gemeinsam zu finanzieren.
(2)Absatz 2,Das Vorhaben umfasst folgende Planungen der „Stadtregionalbahnprojekte Linz“:
Vorprojekt Abschnitte 2, 4 und 5
Einreichprojekt Abschnitte 2 und 4 (Details siehe Anlagen).
(3)Absatz 3,Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens ergibt sich aus den Anlagen 1, 2 und 3.
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2024
Dokumentnummer
NOR40237579