Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Land- und forstwirtschaftliche Kennzeichnungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 376/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 376 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Text
Anlage 3: HANDZEICHEN
Bedeutung | Erklärung | Bild |
Achtung Beginn der Einweisung | Arm gestreckt hochhalten | 
|
Halt | Beide Arme seitlich waagrecht ausstrecken und in dieser Lage halten. Im Bedarfsfall darf das Zeichen auch einarmig gegeben werden. | 
|
Halt – Gefahr | Beide Arme waagrecht abwechselnd ausstrecken und anwinkeln. | 
|
Langsam | Unterarm nach unten gestreckt langsam nach links und rechts schwenken, solange die vorsichtige Bewegung erforderlich ist. Dieses Zeichen gilt für alle Bewegungsrichtungen der mechanischen Einrichtung oder des Betriebsmittels. | 
|
Abstandszeichen | Der zurückzulegende Weg wird durch den horizontalen Abstand der Handflächen angezeigt. Nach Erreichen des gewollten Abstandes ist das Handzeichen „Halt“ zu geben. | 
|
Bewegung in Richtung | Den der Bewegungsrichtung zugeordneten Arm anwinkeln und seitlich hin und her bewegen. | 
|
Heben | Mit einem nach oben zeigenden Arm kreisen. | 
|
Senken | Mit einem nach unten zeigenden Arm kreisen. | 
|
Ausladung verkleinern | Mit beiden erhobenen Armen kreisen. | 
|
Ausladung vergrößern | Mit beiden herabhängenden Armen kreisen. | 
|
Öffnen | Arm mit nach unten halb geöffneter Hand seitlich gestreckt halten. | 
|
Schließen | Arm mit nach unten geschlossener Hand seitlich gestreckt halten. | 
|
Herkommen | Mit beiden Armen und den zum Körper zugekehrten Handflächen heranwinken. | 
|
Entfernen | Mit beiden Armen und den vom Körper abgekehrten Handflächen wegwinken. | 
|
Abfahren | Mit hochgestrecktem Arm und nach vorn gekehrter Handfläche wegwinken. | 
|
Ende der Einweisung | Unterarme in Brusthöhe kreuzen. | 
|
| | | | |
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021
Dokumentnummer
NOR40237628