Norm IKT-Schulverordnung× ▾ ‹›Gliederung IKT-Schulverordnung Fassungen (Gesetz) ab 21.01.2026 — BGBl. II Nr. 14/2026▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute21.01.2026 § → § BGBl. II Nr. 14/2026 01.09.202120.01.2026 BGBl. II Nr. 382/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 21.01.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Regelungszweck§ 3Personenbezogene Bezeichnungen§ 4Begriffsbestimmungen2. AbschnittTechnische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Datenverarbeitung bei schulischen Verarbeitungen§ 5Authentifizierung§ 6Datenmanagement im Bildungsportal§ 7Anforderungen an IT-Systeme und Dienste§ 8Hosting§ 9Organisatorische Datensicherheitsmaßnahmen3. AbschnittTechnische und organisatorische Maßnahmen bei digitalen Endgeräten§ 10Endgeräteverwaltung für digitale Endgeräte§ 11Anwendungsbezogene Anforderungen an digitale Endgeräte4. AbschnittTechnische und organisatorische Maßnahmen beim IKT-gestützten Unterricht und für Lern- und Arbeitsplattformen§ 12IT-Nutzungsbedingungen§ 13Funktionalitäten der Endgeräte im IKT-gestützten Unterricht§ 14Elektronische Kommunikation mit Erziehungsberechtigten6. AbschnittSchlussbestimmungen§ 16Übergangsbestimmung§ 17Verweise auf Bundesgesetze§ 18Inkrafttreten