Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmittelverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 377/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 377 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 60Paragraph 60
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Text
Pressen, Stanzen und kraftbetriebene Tafelscheren
§ 60.Paragraph 60,
(1)Absatz eins,Pressen und Stanzen, bei denen nach ihrer Bauart ein Arbeiten mit Einzelhub möglich ist, und kraftbetriebene Tafelscheren müssen eine Sicherung gegen einen unbeabsichtigten zweiten Stempelniedergang bei längerer Betätigung der Einrückvorrichtung haben (Nachschlagsicherung).
(2)Absatz 2,Pressen und Stanzen dürfen sich nur mit einem besonderen Gerät von Einzelhub auf Dauerhub und von Hand- auf Fußeinrückung umschalten lassen.
Schlagworte
Handeinrückung
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021
Dokumentnummer
NOR40237709