Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Finanzierung der Regionalbahn Tiroler Zentralraum, Abschnitt Rum (Bund – Tirol)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 193/2021Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 193 aus 2021,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Artikel 2
Vorhaben
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen unter Bedachtnahme auf die Zielsetzungen nach Art. 1 überein, das Vorhaben „Regionalbahn Tiroler Zentralraum Abschnitt Rum“, in weiterer Folge kurz „Vorhaben“ genannt, unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Transparenz gemeinsam zu finanzieren.Die Vertragsparteien kommen unter Bedachtnahme auf die Zielsetzungen nach Artikel eins, überein, das Vorhaben „Regionalbahn Tiroler Zentralraum Abschnitt Rum“, in weiterer Folge kurz „Vorhaben“ genannt, unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie Transparenz gemeinsam zu finanzieren.
(2)Absatz 2,Das Vorhaben umfasst die Maßnahmen der Errichtung der Regionalbahn (einschließlich der Planung, der Grundeinlöse und des Baus) sowie deren Inbetriebsetzung.
(3)Absatz 3,Das Vorhaben baut unmittelbar auf dem Straßenbahnkonzept auf. Das Regionalbahnprojekt soll auf einer großteils neu zu errichtenden Trasse einen attraktiven, schnellen und leistungsfähigen regionalen Schienenverkehr ermöglichen. Diese Anforderungen an eine leistungsfähige Regionalbahn werden durch eine Trassierung für gleichmäßig hohe Geschwindigkeiten, konsequente Bevorrangung der Regionalbahn im Stadtbereich und durch den Einsatz modernster Fahrbetriebsmittel sichergestellt.
(4)Absatz 4,Eine detaillierte Beschreibung des gemeinsamen Vorhabens ergibt sich aus den Anlagen 1, 2 und 3.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2024
Dokumentnummer
NOR40238880