Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Finanzierung der Regionalbahn Tiroler Zentralraum, Abschnitt Rum (Bund – Tirol)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 193/2021Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 193 aus 2021,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Artikel 3
Kosten
(1)Absatz eins,Die Gesamtkosten des Vorhabens ergeben sich aus der Kostenschätzung in der Anlage 3 und stellen sich in Summe wie folgt dar:
Gesamtkosten Regionalbahn Rum 2021-2023 |
| Plan 2021 | Plan 2022 | Plan 2023 | Gesamt 2021-2023 |
Summe Investitionen | 15.300.000 | 15.606.000 | 5.307.361 | 36.213.361 |
Gesamtkosten | 15.300.000 | 15.606.000 | 5.307.361 | 36.213.361 |
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(2)Absatz 2,Die Gesamtkosten nach Abs. 1 beruhen auf der Preisbasis 2020. Sie enthalten einen Risikozuschlag und sind mit 2 % pro Jahr auf das Projektende vorausvalorisiert.Die Gesamtkosten nach Absatz eins, beruhen auf der Preisbasis 2020. Sie enthalten einen Risikozuschlag und sind mit 2 % pro Jahr auf das Projektende vorausvalorisiert.
(3)Absatz 3,Unter vorausvalorisierten Kosten im Sinn des Abs. 2 sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten des Vorhabens in Abhängigkeit vom geplanten Fortschritt der Ausführung des Vorhabens sowie den prognostizierten Indexsteigerungen zu verstehen. Diese stellen daher Prognosekosten dar und sind mit Schätzungenauigkeiten behaftet.Unter vorausvalorisierten Kosten im Sinn des Absatz 2, sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten des Vorhabens in Abhängigkeit vom geplanten Fortschritt der Ausführung des Vorhabens sowie den prognostizierten Indexsteigerungen zu verstehen. Diese stellen daher Prognosekosten dar und sind mit Schätzungenauigkeiten behaftet.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2024
Dokumentnummer
NOR40238881