Norm WiEReG-VernetzungsV× ▾ ‹›Gliederung WiEReG-VernetzungsV Fassungen (Gesetz) ab 01.03.2022 — BGBl. II Nr. 82/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.03.2022 BGBl. II Nr. 82/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.03.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Inhalt der zu übermittelnden Daten§ 2Behördliche Einsicht§ 3Inkrafttreten