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Erklärung des Kollektivvertrages für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, samt Punktation zur Satzung

Fassungen (Gesetz)
ab 01.06.2022 — BGBl. II Nr. 199/2022 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
01.06.202231.08.2022 BGBl. II Nr. 199/2022 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 398/2022
Gliederung Fassung vom 01.06.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
Satzung des Kollektivvertrages für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren samt Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen)S 3/2022/X/42/1
  1. § 1Geltungsbereich der Satzung
Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren(Stand 1. Juni 2022)
Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren
wird zur Satzung erklärt.
  1. § 2Inhalt der Satzung
  2. § 3Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung