Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kommunikations-Erhebungs-Verordnung 2022
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 238/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 238 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Gegenstand der Kommunikationsstatistik
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Für die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung im Anwendungsbereich des TKG 2021 hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH als Regulierungsbehörde iSd. § 194 Abs. 1 TKG 2021 statistische Erhebungen durchzuführen, Statistiken zu erstellen und Publikationen gemäß § 7 Abs. 2 zu veröffentlichen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen ausdrücklich zustimmt.Für die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung im Anwendungsbereich des TKG 2021 hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH als Regulierungsbehörde iSd. Paragraph 194, Absatz eins, TKG 2021 statistische Erhebungen durchzuführen, Statistiken zu erstellen und Publikationen gemäß Paragraph 7, Absatz 2, zu veröffentlichen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen ausdrücklich zustimmt.
(2)Absatz 2,Folgende Statistiken sind zu erstellen:
Quartalsstatistiken über Umsätze, Verkehrswerte und Anzahl der genutzten SIM-Karten von öffentlichen Mobilfunkdiensten;
Quartalsstatistiken über Umsätze, Verkehrswerte und Anzahl von Breitbandzugängen;
Quartalsstatistiken über Umsätze und Anzahl von Bündelprodukten;
Quartalsstatistiken über Umsätze, Verkehrswerte und Anzahl der Anschlüsse der öffentlichen Sprachtelefonie an festen Standorten;
Quartalsstatistiken über Umsätze und Anzahl von Ethernetdiensten und Mietleitungen;
Quartalsstatistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen im Kommunikationssektor;
Quartalsstatistiken über öffentliche nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste.
Schlagworte
Marktentwicklung
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2022
Dokumentnummer
NOR40245024