Norm Festsetzung der Höhe der Pflichtnotstandsreserven, die zu bestimmten Zeitpunkten zu halten sind× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung der Höhe der Pflichtnotstandsreserven, die zu bestimmten Zeitpunkten zu halten sind Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2022 — BGBl. II Nr. 265/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.2022 BGBl. II Nr. 265/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2§ 3