Norm Festsetzung der Höhe der Pflichtnotstandsreserven, die zu bestimmten Zeitpunkten zu halten sind× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung der Höhe der Pflichtnotstandsreserven, die zu bestimmten Zeitpunkten zu halten sind Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2022 — BGBl. II Nr. 265/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.2022 BGBl. II Nr. 265/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.07.2022 § 1§ 2§ 3